Informationen für Gartenbauvereine
„Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“
In den vergangenen Wochen haben Gartenbauvereine vermehrt Bescheide über die „Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“ bekommen. Auch wenn die Gebühren für u. U. weit zurück liegende Jahre erhoben werden – teilweise bis 2017 –, ist dies rechtens. Die Gebühren gelten laut Geldwäschegesetz (GwG) neben Firmen und Konzernen auch für ins Vereinsregister eingetragene Vereine (e. V.), die nicht gemeinnützig anerkannt sind. Nur Vereine, die nachgewiesenermaßen einen steuerlich begünstigten Zweck verfolgen, d. h. gemeinnützig anerkannt sind, sind von den Gebühren befreit, siehe Infoblatt.
Teilnahmerecht an der Mitgliederversammlung
Manche Vereine halten ihre Mitgliederversammlung – ähnlich wie der Landesverband selbst – im Herbst ab.
Hierzu ein Hinweis zum Teilnahmerecht: Da es um vereinsinterne Dinge geht, sind Mitgliederversammlungen prinzipiell nicht öffentlich – außer die Vereinssatzung enthält davon abweichende Formulierungen. Das bedeutet, dass in Gartenbauvereinen, die die Mustersatzung des Landesverbandes übernommen haben, Nicht-Mitglieder grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung oder auf ein Rederecht haben. Die letztendliche Entscheidung hierüber hat die Versammlungsleitung.
Neumitglieder-Werbung / Flyer
Hier finden Sie Vorschläge des Landesverbandes zur Neumitglieder-Werbung:
Ehrenamt - Wertschätzung im Verein
Leitfaden für die Vereinsführung
Den unten aufgeführten Link haben wir vom Bayerischen Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V. übernommen
https://online.flippingbook.com/view/3621002/
Haftungserklärung für Geräteverleih - Mustervorlage
Vereinsrecht: nicht eingetragener – eingetragener Verein (e. V.)
Wie bereite ich ein Vereinsjubiläum vor?
(Impulsvortrag von Harald Fuchs, GBV Königsbrunn)
Planung
• Ausgangslage: ein Jubiläum steht an
• Wie gehe ich als Verein damit um?
• Gründung eines Festkomitees: 3 bis 5 Personen aus dem Vorstand oder der Vereinsleitung
• Wann? 12 bis 18 Monate vor dem Fest
• Erstes Brainstorming: schriftliches Fixieren der Ideen, anschließend Diskussion ggf. im größeren Kreis
• Entscheidung wie das Jubiläum gefeiert werden soll. Abendveranstaltung, Ganztagesfeier, Open Air, Saal, ein- oder mehrtägig
• Ausarbeitung des Festes: Inhalte, Zeitplan, Meilensteine
• Plan B für Notfälle?
• Festlegung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten
• Dokumentation: Protokolle, Beschreibungen, Ablaufpläne
Detailplanung
• Unterhaltung: Musik, Unterhalter etc. rechtzeitig buchen (GEMA)
• Bei Stadt / Gemeinde – Antrag auf Genehmigung einer öffentlichen Veranstaltung
• Location: Säle müssen frühzeitig gebucht werden
• Catering besprechen und festlegen (zwei/drei Speisen)
• Leitung der Veranstaltung festlegen
• Redner anfragen und Reihenfolge definieren
• Ehrengäste: Bürgermeister, Gönner, Sponsoren
• Vereinsmitglieder informieren
• Motto erarbeiten
GEMA: Vertrag des Landesverbandes und des Freistaates Bayern
Umsetzung
• Vereinsmitglieder einladen, Obergrenze in Abhängigkeit der Location festsetzen
• Dresscode: leger versus black tie
• Dekoration
• Funktionen besprechen: Einlasskontrolle, Platzanweisung, Beamer einrichten, Mikrofon bereithalten
• Sitzplan, falls gewünscht, zumindest für die Ehrengäste
• Ansprechpartner für Notfälle
• Gastgeschenke
Finanzierung
• Kalkulation erarbeiten
• Handlungsspielräume finden
• Geldquellen mobilisieren: Sponsoren, Gönner, Zuschüsse
• Reserven bereithalten (es wird immer teurer als gedacht)
• Ggf. mit der Bank sprechen
• Eintrittspreis kalkulieren
• Verantwortung für die Finanzen festlegen: Kassierer, Vorstand
